
Als Gast der Strandvillen Elfeld + Seestern können Sie auch unseren WLAN-HotSpot nutzen, um im Internet zu surfen oder Emails abzurufen. Die Nutzung ist für Gäste dieser Strandvillen kostenlos.
Anmeldung am WLAN-Sender Ihrer Wohnung
Verbinden Sie Ihr Gerät mit mit den Zugangsdaten oder mittels QR-Code in der Wohnung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für die Funktion des Hotspots übernommen! Ansonsten gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für diesen Hotspot.
Diese AGB gelten für den Internetzugang in den Strandvillen Elfeld-Seestern in Binz/Rügen.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Benutzung des HotSpot durch den Gast. Durch die Benutzung des HotSpot wird dem Gast der kabellose oder kabelgebundene Zugang zum Internet ermöglicht.
Mit der Verbindung zu dem Hotspot-Netz (siehe oben) durch Eingabe des Passwortes akzeptiert der Gast diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aus technischen Gründen kann keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit garantiert werden, da diese auch von der Anzahl der Nutzer des HotSpots abhängig ist.
Zur Nutzung des drahtlosen Zugangs zum HotSpot ist ein WLAN fähiges Endgerät notwendig, dabei ist darauf zu achten, dass die WLAN-Schnittstelle als DHCP Client konfiguriert ist.
Zur Authentifizierung muss der Gast bei der ersten Verbindung mit dem Hotspot im WLAN-Anmeldefenster ein Passwort für seine Wohnung angeben.
Die drahtlose Verbindung zwischen dem HotSpot und dem WLAN-Endgerät des Kunden erfolgt verschlüsselt, zwischen der Wohnung und dem Internet jedoch unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen sich Zugriff auf die übertragenden Daten oder das Endgerät des Kunden verschaffen. Der Kunde ist selbst für eine Verschlüsselung (z.B. https, VPN) der Daten und den Schutz des Endgerätes (z. B. Firewall) zuständig.
Personenbezogene Daten werden vom Betreiber für diese Hotspot-Dienstleistung nicht erhoben, hierfür ist der jeweilige Eigentümer oder Vermieter zuständig.
Im Falle von Rechtsverstößen hat der jeweilige Eigentümer bzw. Vermieter der Wohnung Benutzerinformationen zu offenbaren, wenn dies als erforderlich erachtet wird, um geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Rechtsverfahren oder Anfragen seitens der Verfolgungsbehörden zu entsprechen.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung des HotSpot entstehen können. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich. Für Einschränkungen bei der Nutzung des Hotspots (z. B. durch technische Störungen) haftet der Betreiber nicht.
Eine Weitergabe der Zugangsdaten zum Hotspot und Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte ist nicht gestattet. Beim Versuch der Weitergabe kann der Zugang vom Betreiber deaktiviert werden.
Eine missbräuchliche Nutzung des HotSpot ist untersagt, insbesondere
Der Betreiber behält sich vor, bestimmte Inhalte aus dem Internet zu filtern (jugendgefährdende Inhalte, Pornografie usw.). Auch die Sperre bestimmter Ports bleibt vorbehalten.
Bei Missbrauch des HotSpot durch den Gast oder zu hohem Datenverkehr des Gastes kann der Zugang zum HotSpot für den Gast durch den Betreiber ohne Vorankündigung gesperrt werden. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Gast gegenüber dem Betreiber auf Schadenersatz.
Der Gast stellt den Betreiber des HotSpot von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Betreiber des HotSpot auf diesen Umstand hin.
Der Gast selbst ist für die Inhalte, die er über den HotSpot aus dem Internet abruft oder bereitstellt, selbst verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Betreiber erfolgt nicht.
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
Ostseebad Binz, 31. August 2020